LIZENZEN D · A · CHPRAXISBEITRAG

Drei Länder.
Keine Einheitslizenz.

Wir wissen, wie schnell man zwischen Gesellschaften, Tarifen und Zuständigkeiten den Überblick verliert. Dieser Kompass zeigt deshalb zuerst, wen man was fragen sollte.

ERSTE ANLAUFSTELLEN

Werk und Aufnahme
getrennt prüfen.

DEUTSCHLAND

GEMA + GVL

Die GEMA lizenziert im Webradio die von ihr vertretenen Werkrechte. Die GVL nennt für Webradio zusätzlich Leistungsschutz- und Vervielfältigungsvergütungen. Vor Sendestart beide Seiten prüfen.

ÖSTERREICH

AKM / austro mechana + Aufnahme­rechte

AKM/austro mechana führen Webcasting als Online-Nutzung. Rechte an Tonaufnahmen können zusätzlich bei Labels beziehungsweise der LSG liegen; den konkreten Fall direkt klären.

SCHWEIZ

SUISA + SWISSPERFORM

SUISA vertritt Urheber und Verleger. SWISSPERFORM ist für Leistungsschutzrechte zuständig; Tarife und Inkassostelle hängen von der Nutzung ab. Webradio vorab beschreiben und zuordnen lassen.

Erreichbar heißt nicht
automatisch lizenziert

Ein Stream kann weltweit geöffnet werden. Daraus folgt nicht, dass eine nationale Anmeldung alle Gebiete, Nutzungsarten und Rechte abdeckt. Lass dir den Geltungsbereich schriftlich bestätigen.

Auch ein Stream-Hoster oder eine Plattform übernimmt Rechte nur, wenn das in aktuellen Bedingungen ausdrücklich steht. Welche Pflichten beim Sender bleiben, muss separat dokumentiert werden.

RECHTS-SICHERHEIT BEGINNT MIT EINER GUTEN FRAGE
Beschreibe dein Angebot vollständig und frage jede zuständige Stelle: Welche Rechte deckt Ihre Lizenz ab – und welche ausdrücklich nicht?
PUR RADIO ERKLÄRT

Begriffe, leicht erklärt
von Pur Radio.

Begriff anklicken →

01Werkrecht

Rechte an Komposition und Text, die von Rechten an der konkreten Aufnahme zu unterscheiden sind.

02Leistungsschutzrecht

Rechte unter anderem von Interpretinnen, Interpreten und Tonträgerherstellern an der Aufnahme.

03Territorium

Das Land oder Gebiet, für das eine Lizenz gilt. Ein Internetstream ist erreichbar, aber Rechte werden territorial geklärt.

04Simulcast

Zeitgleiche Übertragung eines klassischen Radio- oder TV-Programms im Internet.

05Webcast

Ein lineares Radioprogramm, das über das Internet verbreitet wird und nicht wie ein On-Demand-Dienst einzelne Titel auswählbar macht.

06On-Demand

Nutzerinnen und Nutzer wählen Inhalt oder Zeitpunkt selbst. Dafür gelten häufig andere Rechte und Tarife als beim linearen Radio.

Quellen & Aktualität

Dieser Beitrag bietet Orientierung, keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Sicherheitsberatung. Bedingungen, Tarife und technische Anforderungen können sich ändern. Prüfe sie vor einer Entscheidung bei den jeweils zuständigen Stellen.

Deutschland: GEMA WebradioDeutschland: GVL WebradioÖsterreich: AKM Online-NutzungSchweiz: SUISASchweiz: SWISSPERFORM Tarife
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